Bin ja schon so gespannt, wann ich mich mal wieder intendifzieren muss und ob es dann klappt – also Zitterpartie im Moment.

zum 14.09.2019 treten die neuen Sicherheitsstandards der Europäischen Bankenaufsicht in Kraft. Die Vorgaben der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive II/ PSD2) haben u.a. zum Ziel, die Sicherheit von Online-Zahlungstransaktionen zu erhöhen. Im Zuge dessen wird von Händlern wie der Deutschen Bahn verlangt, dass bei Online-Kartenzahlungen der Sicherheitsstandard „3-D Secure“ angewendet und eine starke Kundenauthentifizierung anhand von zwei Faktoren durchgeführt wird.

Auch auf unserer Internetseite www.bahn.de und in unserer App DB Navigator werden diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und zukünftig das „3-D Secure“-Verfahren angewendet. Bei einer Online-Buchung entscheidet dann jeweils die Bank von der Sie Ihre Kreditkarte haben, ob Sie die „3-D Secure“-Authentifizierung durchlaufen oder nicht; die Deutsche Bahn hat dabei keinen Einfluss auf die Art der Authentifizierung.

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie als Kunde der Deutschen Bahn heißt das nun, dass bei Online-Buchungen mit Ihrer persönlichen Kreditkarte zukünftig ein zusätzlicher Sicherheitscode abgefragt werden kann (z. B. SMS-Code auf Ihr Mobiltelefon oder auch per Fingerabdruck). Bei der Bezahlung werden Sie auf eine Seite Ihrer Bank geleitet, wo der „3-D Secure“-Dialog erfolgt. So wird sichergestellt, dass es sich um den rechtmäßigen Inhaber der Kreditkarte handelt.

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